Das Außensteuergesetz selbst ist ein nationales Gesetz, welches Besonderheiten im Verhältnis zum Ausland regelt.
Überblick der gesetzlichen Regelungsbereiche des Außensteuergesetzes
Erster Teil Internationale Verflechtungen (§ 1)
Zweiter Teil Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete (§§ 2–5)
Dritter Teil Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel ins Ausland (§ 6)
Vierter Teil Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften (§§ 7–14)
Fünfter Teil Familienstiftungen (§ 15)
Sechster Teil Ermittlung und Verfahren (§§ 16–18)
Siebenter Teil Schlußvorschriften (§§ 19–22)
Die Verwaltungsmeinung findet sich in dem AStG-Anwendungserlass[1] mit den jeweiligen Aktualisierungen.
I. Berichtigung von Einkünften gemäß § 1 AStG
- 1 AStG ist eine Einkommenskorrekturvorschrift, er schreibt Gewinnberichtigung aus Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen international verbundenen Unternehmen vor, wenn diese ihre geschäftlichen Transaktionen nicht nach Maßgabe des Fremdvergleichsgrundsatzes ausgerichtet haben. § 1 AStG gilt sowohl im DBA- als auch im Nicht-DBA-Fall, sowohl im EU- als auch im Nicht-EU-Fall.
[1] BMF vom 14.05.2004, IV B 4 – S 1340 – 11/04, Anwendungsschreiben zum Außensteuergesetz, BStBl I 2004 Sondernr. 1 S. 3.