Am 15. Juli 2014 hat die OECD die aktuelle Fassung ihres Standards für den Austausch von Informationen zu Finanzkonten, den „Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information – Common Reporting Standard – CRS“, beschlossen.[1] Dieser Standard wurde von der OECD auf Initiative der G20-Staaten erarbeitet, die sich im September 2013 in Moskau auf eine engere internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung mit einheitlichen Regeln verständigt hatten. Ziel dieses Standards ist die effektivere weltweite Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Auslandskonten.
Der Standard sieht einen automatisierten, weltweiten Datenaustausch zwischen nationalen Steuerbehörden nach dem Vorbild des US-FATCA-Abkommens vor. Der Standard besteht aus vier Komponenten: dem Musterabkommen „Multilateral Model Competent Authority Agreement (MCAA)“ als Basis für bilaterale Verträge mit Regeln für den jährlichen Austausch der Kontoinformationen zwischen den Ländern, dem „Common Reporting Standard and Due Diligence for Financial Account Information (CRS)“ mit Regeln zu Berichterstattung (Reporting) und Due Diligence, die die Finanzinstitute benötigen, um den CRS zu implementieren, sowie Kommentaren zum MCAA und zum CRS mit detaillierten Ausführungen zu den einzelnen Musterbestimmungen im Sinne einer Auslegungshilfe zur Sicherung einer einheitlichen Anwendung des Standards und diversen Annexen, u. a. einem Common Reporting Standard User Guide.
Auf der 7. Jahrestagung des Globalen Forums zu Transparenz und Informationsaustausch für Besteuerungszwecke[2] am 29.10.2014 in Berlin haben 51 Staaten[3] eine Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet, die auf dem OECD-Standard basiert. Danach müssen Finanzinstitute mit Stichtag 31.12.2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen und ab dem 01.01.2016 bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen. Der erste automatische Informationsaustausch von Daten wird im September 2017 erfolgen. Diese Mehrseitige Vereinbarung vom 29.10.2014 entspricht dem OECD-MCAA. Umgesetzt wurde die Mehrseitige Vereinbarung in Deutschland durch zwei Gesetze: das Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten[4] und das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (FKAuStG).[5] Gemäß § 27 FKAustG[6] hat die automatische Übermittlung von Informationen durch das zuständige Bundeszentralamt für Steuern zum 30.09.2017 für das Jahr 2016 begonnen und wird jährlich jeweils zum 30. September eines Jahres für das vorhergehende Kalenderjahr durchgeführt. Das BMF hat mit Schreiben vom 06.06.2017[7] die amtliche Datensatzbeschreibung für den automatischen Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard und dem FKAustG veröffentlicht. Mit welchen Staaten der Datenaustausch erfolgt, wird jeweils in der sogenannten (vorläufigen und finalen) Staatenaustauschliste durch das BMF bekanntgegeben.
Am 27.01.2016 wurde in Paris eine Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte unterzeichnet.[8] Mit dieser Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsstaaten, regelmäßig die länderbezogene Berichte („Country-by-Country-Reports“) multinationaler Unternehmen zwischen den Steuerbehörden der Vertragsstaaten auszutauschen. Die Verpflichtung betrifft Konzerne ab 750 Mio. EUR Umsatz im Jahr.
Im Jahre 2015 haben sowohl die Schweiz als auch Liechtenstein mit der EU-Kommission jeweils ein Abkommen über den Automatischen Informationsaustausch (AIA) unterzeichnet. Inhaltlich wurde der AIA-Standard (insbesondere der Common Reporting Standard – CRS der OECD) in den Abkommen übernommen. Zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz werden erstmals am 01.01.2018 (für das Jahr 2017) Informationen ausgetauscht; zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Liechtenstein tritt der Informationsaustausch bereits ab dem 01.01.2017 (für das Jahr 2016) in Kraft. Eine Ausnahme besteht für Österreich, hier wurden erstmals ab 30.09.2017 Informationen mit Liechtenstein ausgetauscht.
[1] Download des Standards (Second Edition vom 27.03.2017) in englischer Sprache auf der Homepage der OECD unter: http://www.oecd.org/tax/exchange-of-tax-information/standard-for-automatic-exchange-of-financial-account-information-in-tax-matters-second-edition-9789264267992-en.htm
[2] Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes.
[3] Darunter alle Staaten der Europäischen Union, „Steueroasen“ wie Liechtenstein, Bermuda und die Kaimaninseln; nicht aber die USA.
[4] Gesetz vom 21.12.2015 BGBl. II 2015, S. 1630. Mit diesem Gesetz wurde die für die Ratifikation der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erteilt.
[5] Gesetz vom 21.12.2015, BGBl. I 2015, S. 2531.
[6] Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG, Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2015, BGBl. I 2015, S. 2531.
[7] Az.: IV B 6 – S 1315/13/10021 :36, BStBl 2017 I S. 847.
[8] Umgesetzt durch das Zustimmungsgesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte vom 19.10.2016, BGBl. II 2016, 1178.