Neues aus den Steuerstrafrecht – Lindners Bundesamt für Geldwäsche
Die Überwachung von virtuellen Währungen, bzw. den daraus sich ergebenden Gewinnen ist den Deutschen steuerstrafrechtlich tätigen Behördem so gut wie unmöglich. Die Gewinne stehen oft unter dem Verdacht, dass diese der Geldwäsche zugehörig sind. Die Erkenntnisse, dass die Steuerfahndung sich mit den Überprüfungen von bargeldintensiven Betrieben im wesentlichen aufreibt und dort nicht wie die wesentlichen finanziellen Erfolge erzielen kann mussten früherer oder später eine Veränderung zugeführt werden. Dafür soll eine neue Bundesbehörde aufgebaut werden. Finanzminister Lindner sagte dem „Spiegel“, man müsse der Spur des Geldes konsequent folgen, anstatt sich mit der Aufdeckung einer Straftat zufriedenzugeben, die mit Geldwäsche im Zusammenhang stehe. Bislang sei man nur gut darin, die kleinen Fische zu fangen, die großen entwischten zu häufig.
Es könne nicht sein, dass Menschen mit einem Einkommen von 40.000 oder 50.000 Euro ordentlich ihre Steuern bezahlen müssten, Finanzkriminelle mit einem Vielfachen an Gewinnen aber regelmäßig ungeschoren davonkämen”. Unter den Fittichen des Finanzministeriums soll der neuen Behörde “Geldwäsche” unter anderem ein zu schaffendes Bundesfinanzkriminalamt unterstellt werden. Dessen Ermittler sollen unter anderem die Befugnis erhalten, eigenständig im Bereich Finanzkriminalität zu ermitteln. Außerdem sollen sie beispielsweise dafür zuständig sein, Sanktionen durchzusetzen, wie sie zuletzt gegen russische Unternehmen und Oligarchen verhängt wurden.
Insgesamt werden diese Veränderungen zu einer Vielzahl von neuen Verfahren führen, ob diese Verfahren so viele Finanzpotenzial in die Kasse spülen wie sich das Finanzministerium erhofft bleibt abzuwarten.
Ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit wird dieses jedoch werden. … meint
Dr. Sebastian Korts