
Arbeitsrecht & Kollektivarbeitsrecht – national und international
Seit über 20 Jahren beraten wir Unternehmen umfassend im individuellen (BGB, AGG, BUrlG, EFZG, KSchG, MiLoG) und kollektiven Arbeitsrecht (BetrVG, MVG, MitbestG, TVG, WahlO). Unsere spezialisierten Rechtsanwälte – teils mit der Zusatzqualifikation als Fachanwälte für Arbeitsrecht – verbinden fundiertes juristisches Wissen mit langjähriger Praxiserfahrung.
Wir betreuen Unternehmen jeder Größenordnung – von 10 bis 1.000 Mitarbeitenden – und kennen die spezifischen arbeitsrechtlichen Anforderungen kleiner, mittelständischer und großer Strukturen. Unser Fokus liegt auf einer praxistauglichen, rechtssicheren Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen.
Arbeitsrechtliche Gestaltung bei Umstrukturierungen & Umwandlungen (UmwG, UmwStG, EU-UmwRL)
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der arbeitsrechtlichen Begleitung von gesellschafts- oder steuerlich motivierten Umstrukturierungen. In solchen Fällen unterstützen wir Arbeitgeber bei der Planung und Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen – im individuellen Arbeitsrecht (z. B. Kündigungen, Vertragsänderungen – BGB, KSchG, MiLoG) ebenso wie im kollektiven Bereich (z. B. Interessenausgleich, Sozialplan, Betriebsänderung – BetrVG, TVG, MitbestG).
Bei Unternehmensveränderungen – etwa bei Verschmelzungen, Spaltungen oder Betriebsänderungen – kommt der Information und Beteiligung von Betriebsrat und Arbeitnehmern eine zentrale Rolle zu. Gesetzlich oder tarifvertraglich vorgeschriebene Abläufe (BetrVG, MVG, TVG, WahlO) müssen eingehalten werden, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.
Wir berücksichtigen in unserer Beratung stets auch die europarechtlichen Vorgaben und die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dies betrifft insbesondere Fragen der Arbeitnehmermitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen sowie die arbeitsrechtlichen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (EU) 2019/2121, einschließlich der damit verbundenen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte.
Wir begleiten Sie dabei:
- Planung und Gestaltung arbeitsrechtlicher Maßnahmen bei Umstrukturierungen
- Vorbereitung und Durchführung gesetzlich oder tariflich vorgeschriebener Unterrichtungen (BetrVG, MVG, MitbestG)
- Begleitung von Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften (TVG)
- Abwehr unzulässiger Forderungen oder Eingriffe – außergerichtlich und gerichtlich (z. B. vor Arbeitsgerichten)
- Berücksichtigung und Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und EuGH-Rechtsprechung, insbesondere zur Umwandlungsrichtlinie (EU) 2019/2121
Internationale Beratung im Arbeitsrecht
Unternehmen mit grenzüberschreitenden Strukturen stehen oft vor komplexen Herausforderungen: Unterschiedliche arbeitsrechtliche Systeme, Sprachbarrieren und abweichende nationale Anforderungen machen professionelle Koordination unerlässlich.
Wir beraten Sie nicht nur in nationalen Fragen, sondern auch international: In enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwaltskollegen im Ausland koordinieren wir für Sie internationale arbeitsrechtliche Projekte rechtssicher und praxisnah – inklusive arbeitsvertragsrechtlicher Gestaltung, grenzüberschreitender Entsendungen, Compliance-Fragen sowie der Einhaltung europarechtlicher Vorgaben.
Ihr erfahrener Partner im Arbeitsrecht
Ob Sie Ihre Personalstruktur anpassen, Betriebsänderungen planen oder Konflikte mit Arbeitnehmervertretungen bewältigen müssen – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für alle arbeits- und kollektivrechtlichen Themen: kompetent, praxiserprobt, europarechtlich versiert und international vernetzt.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
