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Auf ihrem Treffen am 20.03.2014 in Brüssel haben die Staats- und Regierungschefs der EU einstimmig beschlossen die bestehende EU-Zinsrichtlinie und den entsprechenden automatischen Datenaustausch der EU-Länder untereinander zu verschärfen. Die Länder Österreich und Luxemburg gaben ihren jahrelange Widerstand gegen die Verschärfung auf.

 

Die Banken in der EU sollen nunmehr verpflichtet werden, nicht nur Zinserträge, sondern auch (bestimmte) Erträge aus Aktien, Investmentfonds, Lebensversicherungen etc. automatisch an die Finanzbehörden zu melden. Ferner wird der Kreis der „meldepflichtigen“  Bankkunden erweitert: Der Datenaustausch betrifft nicht mehr nur Konten von Privatkunden, sondern auch Konten von Stiftungen und Treuhandfonds/Trusts.

Mit den Verschärfungen soll die Umgehung der bestehende EU-Zinsrichtlinie verhindert und Steuerflucht/Steuerhinterziehung erschwert werden.