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Der Bundesrechnungshof hat in seinem Gutachten \“Probleme beim Vollzug der Steuergesetze\“ darauf hingewiesen, dass ein Unternehmen in Deutschland statistisch gesehen nur alle 50 JAHRE von einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung erfaßt wird – und dann nur für einen eingeschränkten Zeitraum. Damit bleibt der Umsatzsteuerbetrug auf der Tagesordnung. Ferner macht diese Situation es aber auch für rechtschaffene Unternehmen höchst gefährlich, da die Gefahr besteht, dass unternehmensinterne Fehler bei der Umsatzsteuer erst Jahre später entdeckt werden – mit entsprechenden finanziellen Folgen. Wie unsere Praixs zeigt ist es möglich, dass z.B. der unerkannte&ungewollte Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussel erst Jahre später aufgedeckt wird. Die finanziellen Folgen solcher Entdeckungen sind dabei gerade für rechtschaffene Unternehmen eine Katastrophe.