16.07.2026
Pressemitteilung des Herrn Dr. Sebastian Korts zu der heutigen Ankündigung des „Aktionsplan zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität“ unter Berücksichtigung der Pflichten der Steueranwälte
Der vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vom 16.07.2026 setzt auf eine stärkere Verzahnung von Zoll, Bundeskriminalamt und weiteren Sicherheitsbehörden, auf automatisierte Datenanalyse, unmittelbare Datenzugänge und eine konsequente Vermögensabschöpfung. Der Referentenentwurf des ZFG überführt wesentliche Teile dieses Programms in eine umfassende Neuordnung der Zollverwaltung. Das Gesetz soll nach der Planung des BMF grundsätzlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Öffentlich zugänglich ist derzeit jedoch weiterhin die Fassung des Referentenentwurfs mit Bearbeitungsstand 25. Februar 2026.
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