Korts

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 13.07.2007 (Az.: 1 BvR 1550/03) festgestellt, das der sogenannte automatisierte Kontoabruf (§ 93 Abs. 7 AO) durch die Finanzämter rechtmäßig ist. Gegen die gesetzlichen Regelungen hatten eine Bank, ein Notar, eine Taxifahrerin, ein Sozialhilfeempfänger und ein Soldat geklagt.

Der automatisierte Kontoabruf ermöglicht es den Finanzämter/Steuerfahndung (und anderen Behörden)schnell und unkompliziert sämtliche Konten und Depots zu ermitteln, zu welcher eine Person bei einer Bank in Deutschland *Zugang* hat, also Konto/Depotinhaber oder Verfügungsberechtigter ist. Es werden dabei die aktuellen Konten/Depots, als auch früher bestandenen Konten/Depots aufgeführt. Bei Zweifelsfällen können die Finanzämter/Steuerfahndung dann zusätzlich die genauen Konto/Depotbewegungen bei den Banken abfragen. Das Bundesverfassungsgericht erklärt in seinem Beschluss, das es keinen Verstoß gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung feststellen kann. Das Urteil wird dazu führen, dass die Steuerfahndung nunmehr noch intensiver die Vermögensverhältnisse der Bürger auf verschwiegene Einnnahmen oder Vermögen durchleuchten wird…