Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 09.05.2012 mitgeteilt, dass er mit Beschluss vom 10.01.2012 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt hat, ob § 50d Abs. 8 EStG mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Es wird erwartet, dass die Entscheidung des BVerfG wegweisenden Charakter für die gesamte Gruppe dieser Missbrauchsvorschriften haben wird.
Bei der Vorschrift handelt es sich um eine sogenannte steuerliche Missbrauchsvorschrift. Diese soll verhindern, dass es aufgrund von Regelungen in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu Fallgestaltungen kommt, bei welchen die Einkünfte weder vom einen, noch vom anderen Staat besteuert werden („Keinmalbesteuerung“). In diesen Fällen soll das Besteuerungsrecht an Deutschland „zurückfallen“. Diese nationale Regelung steht aber (oftmals) im Widerspruch zu den Regelungen des DBA, man spricht daher von einem „treaty override“.