Singapur und Deutschland haben sich darauf geeinigt, den steuerlichen Informationsaustausch an den internationalen Standard anzupassen. Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten soll entsprechend geändert werden.
Folgende Ergänzungen sind geplant:
- Künftig können Informationen über sämtliche Steuerarten ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch ist nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beschränkt.
- Der Informationsaustausch hängt nicht mehr von der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in einem der Vertragsstaaten ab.
- Der ersuchte Staat ist zur Informationsbeschaffung auch dann verpflichtet, wenn er die erbetenen Informationen selbst nicht für steuerliche Zwecke benötigt.
- Das Bankgeheimnis stellt kein Hindernis für den Informationsaustausch dar.