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Singapur und Deutschland haben sich darauf geeinigt, den steuerlichen Informationsaustausch an den internationalen Standard anzupassen. Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten soll entsprechend geändert werden.

 

Folgende Ergänzungen sind geplant:

  • Künftig können Informationen über sämtliche Steuerarten ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch ist nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beschränkt.
  • Der Informationsaustausch hängt nicht mehr von der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in einem der Vertragsstaaten ab.
  • Der ersuchte Staat ist zur Informationsbeschaffung auch dann verpflichtet, wenn er die erbetenen Informationen selbst nicht für steuerliche Zwecke benötigt.
  • Das Bankgeheimnis stellt kein Hindernis für den Informationsaustausch dar.