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Erneut musste die deutsche Finanzverwaltung eine gerichtliche Niederlage bezüglich der (Straf-)Besteuerung sogenannter „schwarzer“ oder intransparenter Investmentsfonds hinnehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 09.10.2014 festgestellt, dass die pauschale Besteuerung dieser Fonds gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Vielmehr muss die Finanzverwaltung es dem Steuepflichtigen ermöglichen, Unterlagen oder Informationen vorzulegen, anhand derer eine Besteuerung der tatsächlich erzielten Fondserträge möglich ist.