Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 29.8.2017, VIII R 32/15, klargestellt, dass die Erben in voller Höhe für die Steuerschulden des Verstorbenen haften. Dies ist begründet in derm Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge. Der BFH hat weiter entschieden, dass die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf 10 Jahre im Fall einer Steuerhinterziehung durch den Erblasser für/gegen alle Miterben wirkt. „Die Eigenschaft einer Steuer, hinterzogen zu sein, haftet der Steuer als solcher an. Danach läuft gegen den Schuldner hinterzogener Steuern eine zehnjährige Festsetzungsfrist ohne Rücksicht darauf, ob er selbst oder ein Dritter die Steuer hinterzogen hat.“ Konsequenz dieser Sichtweise ist ferner, dass es unerheblich ist, ob und welcher Miterbe früher/später als die anderen Miterben Kenntnis von der Steuerhinterziehung erlangt hat.