Die Senate des Bundesfinanzhofs sind uneins über die Frage, ob der Säumniszuschlag von 1% pro Monat, also 12% pro Jahr rechtmäßig ist. Säumniszuschläge fallen an, wenn eine Steuerforderung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt wird. Der VII. Senat lehnte in einer heute veröffentlichten Entscheidung eine Verfassungswidrigkeit ab: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Verzinsung von Steuernachforderungen sei nicht anwendbar auf Säumniszuschläge. Der V. Senat des BFH urteilte in der Entscheidung vom Mai 2022 genau entgegengesetzt. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2021 entschieden, dass der bisherige Zinssatz von 0,5% pro Monat bzw. 6% pro Jahr verfassungswidrig ist. Daraufhin wurde das Gesetz geändert und der Zinssatz beträgt ab 01.01.2019 nur noch 0,15% pro Monat bzw. 1,8% pro Jahr. Nur eine Entscheidung des BVerfG dürfte in dieser Frage also endgültige Klarheit bringen.