Mit einer lange erwarteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof den Finanzministerien der EU-Mitgliedsländer einen schweren Schlag versetzt: Unternehmen dürfen ihre Geschäftssitze in EU-Niedrigsteuergebiete (z.B. Irland) verlegen um Steuern zu sparen, ohne dass ihre *Heimatländer* sie dafür mit einer *Strafsteuer* belegen dürfen. Die Firma Cadbury Schweppes hatte Klage gegen das englische Finanzministerium eingelegt, welches eine Art Strafsteuer erhoben hatte, nachdem Cadbury Schweppes einen Teil des Unternehmens in die *Steuersonderzone* der Dublin Docks verlegt hatte. Dort mussten nur 10% Steuer auf die Gewinne gezahlt werden. Cadbury Schweppes klagte durch alle Instanzen gegen die Strafsteuer und bekam nunmehr von dem EuGH Recht. Bemerkenswert ist, dass 10 andere EU-Mitgliedsstaaten die englische Position unterstützten – da sie ähnliche Strafsteuern erheben. Nunmehr wird auch das deutsche Außensteuergesetz, welches ähnliche Regelungen enthält, im Lichte dieses Urteils des EuGH einer scharfen Neubewertung unterworfen werden – die Unternehmen dürfen sich also freuen. (EuGH vom 12.09.2006, C-196/04)