7.1. Die Mitwirkungspflichten Steuerpflichtiger nach der Abgabenordnung (AO)

Jeder Steuerpflichtige ist auf unterschiedlichen Ebenen zur Mitwirkung im steuerlichen Verfahren verpflichtet. Kernpflicht hierbei ist, die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig offenzulegen und Beweismittel vorzulegen. Da der Staat zur korrekten Festsetzung und Erhebung der Steuer auf die Mitwirkung der Steuerpflichtigen angewiesen ist, sind daher gesetzlich normierte steuerliche Mitwirkungspflichten für die ordnungsgemäße Durchführung des Besteuerungsverfahrens unerlässlich. Ihr Inhalt, ihnen entgegenstehende Mitwirkungsverweigerungsrechte sowie die mit einem Verstoß verbundenen Rechtsfolgen werden folgend näher erläutert.