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In Italien hat die Finanzpolizei Guardia di Finanza bei dem bekannten Spirituosen-Konzern „Camapari“ Vermögenswerte in Höhe von rund 1,29 Milliarden(!) Euro beschlagnahmt. Die Maßnahme beruht auf einem Beschluss des Ermittlungsrichters am Gericht Monza und richtet sich gegen eine in Luxemburg ansässige Holdinggesellschaft. Der Vorwurf lautet auf arglistige Täuschung durch sonstige Mittel gemäß Art. 3 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 74/2000 sowie auf eine mögliche Verantwortlichkeit juristischer Personen.

Die Ermittlungen wurden nach einer Steuerprüfung der Holding eingeleitet. Diese hatte im Zuge einer Fusion durch Eingliederung ihre italienische Tochtergesellschaft übernommen, die Mehrheitsanteile an einem bekannten Lebensmittelunternehmen hielt.

Nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden wurden bei dieser Transaktion Kapitalgewinne von über 5,3 Milliarden Euro nicht deklariert und entgegen den italienischen Steuervorschriften nicht versteuert. Es handelt sich dabei um sogenannte „Wegzugssteuern“, die bei der Verlagerung von Vermögenswerten oder Gesellschaften ins Ausland anfallen.

Im Ergebnis sollen die Vermögenswerte einer italienischen Gesellschaft lediglich formal auf eine neu gegründete inländische Gesellschaft übertragen worden sein, während die tatsächliche Leitung weiterhin durch die ausländische Muttergesellschaft erfolgte.

Zur Sicherung der mutmaßlich hinterzogenen Steuern ließ die Guardia di Finanza Pfandrechte an den Stammaktien der italienischen Gesellschaft eintragen, die sich im Eigentum der luxemburgischen Holding befanden – in Höhe des mutmaßlichen Steuerschadens von rund 1,29 Milliarden Euro.

Verschärfte Wegzugsbesteuerung auch in Deutschland

Auch in Deutschland hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) in den vergangenen Jahren deutlich verschärft (zuletzt 2025). Bereits kleine Fehler bei der Verlagerung des Wohnsitzes/Firmensitzes oder von Unternehmensteilen ins Ausland können (unbeabsichtigt) zu erheblichen Steuerforderungen führen – und im schlimmsten Fall, wie das italienische Beispiel zeigt, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unsere Kanzlei berät proaktiv bei der steuerlich und rechtlich sicheren Gestaltung von Wohnsitz- und Unternehmensverlagerungen ins Ausland. Wir unterstützen Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen dabei, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für eine individuelle Beratung.