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BGH bestätigt EUR-50.000-Grenze für Steuerhinterziehung in großem Ausmaß

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu der Frage, wann einen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß vorliegt weiter „verfeinert“.   Eine Steuerhinterziehung im großem Ausmaß stellt nach § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 AO (Abgabenordnung) eine schwere Steuerhinterziehung dar, die mit Freiheitsstrafe von sechs Monate bis zu zehn Jahren bestraft wird. Im Gegensatz dazu […]

BGH: Bei Steuerhinterziehung über 1 Mio. Euro im Grundsatz keine Bewährungsstrafe

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich heute in einem Revisionverfahren mit dem Strafmaß bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung zu befassen und dabei (erneut) klargestellt, dass bei einer Steuerhinterziehung im Umfang von mehr als 1 Mio. Euro eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen erfolgen darf.