Viele Regeln des Strafrechts können gleichartig auf eine Vielzahl von Straftaten angewandt werden. Die Unterscheidung, ob eine Straftat nur versucht oder vollendet wurde, ob eine Straftat verjährt ist oder, als drittes Beispiel, ob eine Tat vorsätzlich oder „nur“ fahrlässig begangen ist, kann bei einem Totschlag genauso entschieden werden wie bei einem Betrug.
Daher sind eine Vielzahl von abstrakten Vorfragen im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches geregelt. Im besonderen Teil sind sodann die einzelnen Straftatbestände selbst geregelt.
Verstreut über eine Vielzahl von weiteren Gesetzen finden sich Strafrechtsnormen, die besondere Verhaltensweisen im Zusammenhang mit diesen besonderen Gesetzen pönalisieren. Diese werden als Nebenstrafrecht bezeichnet. Die steuerstrafrechtlichen Normen sind nicht im Strafgesetzbuch geregelt, daher gehört das Steuerstrafrecht zum Nebenstrafrecht.