Weil sich ein Steuerpflichtiger nicht mehr an eine Art der Steuereintreibung, welche als Düsseldorfer Modell bekannt ist, beteiligen wollte, wurde sein Betrieb wiederholt von der Steuerfahndung kontrolliert. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat diese Kontrollbesuche nun jedoch verboten:
*Die Kontrollmaßnahmen hätten nach Ansicht des Gerichts vielmehr allein den Zweck, die Antragstellerin wieder zur Teilnahme (…) am Düsseldorfer Modell zu bewegen. Mangels gesetzlicher Grundlage könne diese [Teilnahme] aber nicht erzwungen werden.* Das Gericht bestätigt damit unsere schon seit Jahren vertretene Ansicht, dass das Düsseldorfer Verfahren keine gesetzliche Grundlage hat und niemand zur Teilnahme an diesem Verfahren gezwungen werden kann.(FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 06.04.2006, 4V 7/06).