Am 13.04.2007 hat die Rechtsanwaltskammer Köln unserem Mitarbeiter Herrn RA Sebastian Korts die Erlaubnis erteilt, den Titel eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht zu führen. Herr RA Sebastian Korts ist damit einer der wenigen Rechtsanwälte in Deutschland, der diesen Titel führen darf.
Die Rechtsanwaltskammer hat bei der Entscheidung insbesondere berücksichtig, dass Herr RA Sebastian Korts über langjährige praktische Erfahrung und besondere theoretische Kentnisse auf dem Gebiet des deutschen und internationalen Gesellschaftsrechts verfügt. Die Verleihung des Titels zeigt, dass unsere Kanzlei nicht nur auf dem Gebiet des Steuerrechts, sondern auch auf dem verwandten Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrecht über die notwendige Expertise verfügt, um unsere Mandanten exzellent zu beraten.