Korts

Das Bundesverfassungsgericht (-BVerfG-) hat in einem Beschluss vom 15.01.2008 (1 BvL 2/04) über zwei wichtige, seit langer Zeit höchst umstrittene, Fragen des deutschen Einkommensteuerrechts entschieden:
-über die Gewerbesteuerfreiheit der sog. Freiberufler und Forst-/Landwirte und 
-über die sog. Abfärbereglung bei Personengesellschaften.

Das BVerfG hält beide Reglungen für verfassunggemäß. DieGewerbesteuerfreiheit der Freiberufler stellt aus Sicht des BVerfG keine ungerechtfertigte Bevorzugung der Freiberufler gegenüber (Klein)Gewerbetreibenden dar. Der Gesetzgeber darf die Freiberufler im Wege einer typisierenden Betrachtungsweise von der Gewerbesteuerpflicht ausnehmen, da es sich nach wie vor so verhält, dass Freiberufler die örtlichen Infrastruktur nicht so nutzen, wie dies bei sonstigen Gewerbetreibenden der Fall ist. Zudem seien Kleingewerbetreibende aufgrund der angehobenen Freibeträge für die Gewerbeertragsteuer faktisch nicht von dieser betroffen.
Die sog. Abfärbereglung, welche dazu führt, dass diegesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, hält das BVerfG ebenfalls für verfassungsgemäß. Die Abfärbereglung sei eine Vereinfachungsregelung, denn sie erspare der Finanzverwaltung aufwendige und komplizierte Ermittlungen bzw. Festsetzungen, welche erforderlich wären, wenn es die Abfärberegelung nicht gäbe.