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Zur geplanten Reform des GmbH-Gesetzes hat die Bundesregierung bereits vor mehreren Monaten einen Entwurf (MoMiG) vorgelegt. Dieser Entwurf ist allerdings von mehreren Seiten kritisiert worden, so dass sich die Bundesregierung nicht zu einer Verabschiedung des Änderungsgesetzes durchringen konnte. In Reaktion auf die geäußerte Kritik plant die Bundesregierung das Änderungsgesetz zu *entschärfen*.

Wie aus Kreisen der mit dem Änderungsgesetz beschäftigten Bundesbeamten verlautet, ist nunmehr die ursprünglich geplante Absenkung des Mindeststammkapitals von derzeit EUR 25.000 auf EUR 10.000 nicht mehr im Änderungsgesetz enthalten. Auch die geplante vereinfachte Gründung einer GmbH, welche den Gang zum Notar ersparen sollte, wird nicht kommen.

Hingegen wird die sogenannte *Unternehmergesellschaft (UG)* im Änderungsgesetz bleiben, so dass zumindest auf diesem (Um-)Weg Kleingewerbetreibende eine haftungsbeschränkte Unternehmensform begründen können.

Unsicher ist nach wie vor, wann die GmbH-Reform verabschiedet wird.