Korts

Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Reform des GmbH-Gesetzs (MoMiG) beschlossen. Das derzeitige GmbH-Gesetz wird damit der weitreichensten Änderung in seiner über 100jährigen Geschichte unterworfen. Zwar wurden nicht alle ursprünglich geplanten Änderungen, z.B. die Absenkung des Stammkapitals von EUR 25.000 auf EUR 10.000, umgesetzt, doch kommt es trotzdem zu einer Vielzahl von bedeutenden Änderungen.

Die *spektakulärste* Änderung ist Einführung einer *Baby-GmbH*, *Unternehmergesellschaft (UG)* genannt. Die UG kann mit einem Stammkapital von EUR 1,00 gegründet werden und soll dann im Laufe ihrer Tätigkeit das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000 *erwirtschaften*. 
Weitere Änderungen soll die Gründung einer GmbH verbilligen, verschlanken und beschleunigen.

Herr RA Korts wird in den nächsten Monaten an verschiedenen Orten in Deutschland Vorträge und Seminare zu den Änderungen des GmbH-Gesetzeshalten. Die genauen Ortsangaben und Zeiten werden wir ab sofort auf unserer Homepage unter *Vorträge* bekannt geben.
Wir freuen uns, Sie auf einer der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

P.S.: Das Änderungsgesetz muss (nocheinmal) dem Bundesrat vorgelegt werden, jedoch hat der Bundesrat kein Vetorecht. Es ist daher zu erwarten, dass die Änderungen im Oktober/November in Kraft treten können.