Das Bundesminsterium der Finanzen hat im Monatsbericht für August 2008 eine Zusammenfassung der Steuerfahndungsergebnisse für die Jahre 2005 bis 2007 präsentiert (alle Angaben in EUR).
Die Steuerfahnder der Bundesländer -Steuerfahndung ist Ländersache- haben in 2007 etwa 1,6 Milliarden an Mehrsteuern festgesetzt (2006: 1,4 Mrd. 2005: 1,6 Mrd.). 36% dieser Summe entfiel auf nachgeforderte Umsatzsteuer,34% auf nachgeforderte Einkommensteuer. Immerhin noch etwa 1% (11,1 Mio) entfiel auf die seit 1997 nicht mehr erhobene Vermögensteuer.
Die Steuerfahnder leiteten in 2007 etwa genauso viele Steuerstrafverfahrenein, wie in den beiden Vorjahren (ca. 16.800 pro Jahr).
Die strafrechtliche Seite der Steuerdelikte stellt sich für 2007 wie folgt dar (aufsteigende Deliktsschwere):
Es wurden Geldbußen in Höhe von 0,6 Mio verhängt (2006: 6 Mio).
Es wurden Geldstrafen in Höhe von 26,9 Mio (2006: 23,7 Mio) verhängt.
Um die *Vergünstigung* einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO zur erlangen wurden Geldbeträge in Höhe von 29,3 Mio entrichtet (2006: 27,3).
An Freiheitsstrafen wurden insgesamt 1794 Jahre ausgesprochen (2006: 2226 Jahre).