Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mitgeteilt, dass sich die deutsche Delegation und die Delegation der Vereinigten Arabischen Emirate (Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ra s al-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain) auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt haben. Das Doppelbesteuerungsabkommen soll rückwirkend ab dem 01. Januar 2009 gelten.
Nach Angaben des BMF verpflichtet das neue Abkommen beide Seite zu einem umfassenden Informationsaustausch. Ferner wird Deutschland zur Beseitigung einer etwaigen Doppelbesteuerung nur noch die sogenannte Anrechnungsmethode anwenden.
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