Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), welches die zum Teil seit über 100 Jahren geltenden deutschen Bilanzierungsvorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) modernisieren sollte, wird nur in *abgespeckter* Form verabschiedet werden.
Insbesondere die sehr umstrittene und aus dem anglo-amerikanischen Bilanzrecht stammende Bilanzierungsmethode des *mark-to-market* (Bewertung von Wertpapieren und Finanzwerten nach dem aktuellen Börsen-/Marktwert) ist aus dem BilMoG gestrichen. Gerade dieser Bilanzierungsmethode war der schwer nachvollziehbare *Absturz* der Börsenkurse und Firmenwerte in der aktuellen Finanzkrise vorgeworfen worden. Weitere ebenfalls umstrittene neue Bilanzierungsmethoden werden, entgegen der ursprünglichen Absicht, nicht als zwingend, sondern nur als Wahlrechte eingeführt.
Faktisch wird sich damit, jedefalls für den Mittelstand, an den bisher geltenden Bilanzierungsgrundsätzen des HGB nichts Wesentliches ändern.