Korts

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluß vom 20.01.2009 festgestellt, dass ein Bankberater den Kunden bei jeder Art von Fondskäufen (Aktienfonds, Medienfonds etc.) darüber aufklären muss, falls der Bank Rückvergütungen aus dem Geschäft zufließen. Die Aufklärungspflicht ist unabhängig von der Höhe der Rückvergütung.

Von dem Hintergrund dieses positiven Urteils zu Gunsten von Bankkunden sollten sich möglichst viele Betroffene anwaltlich beraten lassen, ob sich eine Schadensersatzklage *lohnt*.