Finanzämter und Steuerfahndung nehmen seit geraumer Zeit den gewerblichen KfZ-Handel mit Baustellenfahrzeugen ins Visier.
Im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Baufirmen suchen die Finanzämter nach Verkäufen von betriebseigenen, angeblich stark beschädigten Baustellenfahrzeugen zu ungewöhnlich niedrigen Preisen. Es besteht laut den Finanzämtern die Vermutung, dass die Preise nur deshalb so niedrig sind, um die beim Verkauf anfallende Umsatzsteuer zu drücken. Tatsächlich erhalte der Verkäufer vom Zwischenhändler einen Geldbetrag der über dem vereinbarten Kaufpreis liegt – natürlich *schwarz*. Der Zwischenhändler wiederrum verkaufe das Baustellenfahrzeug unter Zuhilfenahme von fingierten Abdeckrechnungen zum wahren Wert weiter.
Von solchen Vorwürfen Betroffene sollten sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.