Am 29. Mai 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Das im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelte Bilanzrecht ist durch das BilMoG in grossen Teilen reformiert worden. Der Gesetzgeber hat mit dem BilMoG den Versuch unternommen, das Bilanzrecht zu modernisieren ohne es verkomplizieren.