Liechtenstein und Deutschland haben sich am 10. Juli 2009 auf den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens geeinigt. Das Abkommen sieht auch Regelungen hinsichtlich des Austausches von (Bank-)Informationen vor, ähnlich Art. 26 des OECD-Musterabkommens. Das Abkommen soll für Steuerjahre ab 2010 gelten – allerdings dürfen aus den Auskünften auch Schlussfolgerungen für davor liegenden Jahre gezogen werden!
Zur Wirksamkeit des Abkommens bedarf es noch der Zustimmungen der nationalen Parlamente.