Die UBS und die US-Steuerbehörden haben sich in dem Rechtsstreit über die Herausgabe von über 52.000 Kundendaten aussergerichtlich geeinigt. Die genauen Regelungen der Einigung sind noch nicht bekannt, es scheint jedoch nicht zu einer Strafzahlung durch die UBS zu kommen.
Ebenfalls noch nicht bekannt ist, ob und wieviele Kundendaten die UBS den US-Steuerbehörden nun schlussendlich zur Verfügung stellen wird – es wird über hunderte bis tausende Datensätze spekuliert. Gerüchteweise sollen jedoch insbesondere solche Kunden mit Konten bzw. Tarnfirmen in Off-Shore-Ländern/Steueroasen von der Datenübergabe betroffen sein. Die Details des Vergleichs sollen bekannt gegeben werden, sobald alle Parteien ihre rechtsgültige Zustimmung zu dem Vergleich erteilt haben.
Als Fazit der ganzen Angelegenheit dürfte sich festhalten lassen: Das schweizer Bankgeheimnis ist solange sicher, solange nicht eine große Wirtschaftsmacht an die Kundendaten will …