Der luxemburgische und der deutsche Finanzminister haben ein Abkommen zur Abänderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Damit ändert sich das aus dem Jahre 1958 stammende Abkommen im Sinne der deutschen Finanzverwaltung: Ab dem Jahr 2010 wird Luxemburg den deutschen Finanzbehörden bei konkreter Anfrage auch Bankinformationen erteilen.
br>Das Abkommen muss noch von den Länderparlamenten ratifiziert werden.