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Wie aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung der *Stiftung Marktwirtschaft*, Berlin, hervorgeht, besteht bei einem erheblichen Teil der Bevölkerung eine falsche Vorstellung über die zu erwartenden Strafen bei einer Steuerhinterziehung in Höhe von EUR 50.000.

Ungefähr 26% der Befragten gehen davon aus, dass bei einem Hinterziehungsbetrag in Höhe von EUR 50.000 nur eine Steuernachzahlung mit eventueller niedriger Geldstrafe drohe – diese Ansicht ist *leider* falsch! Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 02.12.2008 festgestellt, dass ab einem Hinterziehungsbetrag von EUR 50.000 eine Steuerhinterziehung *im großen Ausmaß* vorliegen kann. In solch einem Fall muss mit einer empfindlichen, hohen Geldstrafe gerechnet werden – liegt der Hinterziehungsbetrag über EUR 100.000, so kommt nach der Ansicht des BGH keine Geldstrafe sondern eine Freiheitsstrafe in Betracht.