Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat vor einigen Tagen damit begonnen, Kunden der Credit Suisse anzuschreiben und diesen einen dreiseitigen Fragebogen über das Geschäftsgebaren bzw. die Betreuung der Kunden durch die Credit Suisse vorzulegen. Der Fragebogen wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Mitarbeiter der Credit Suisse wegen möglicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgelegt.
Personen, die solche einen Fragebogen erhalten haben, sollten sich vor einer Beantwortung unbedingt von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen. Bei vielen Fragen ist sehr zweifelhaft, ob und wie diese beantwortet werden müssen. Hier bedarf es einer anwaltlichen Prüfung die sich mit der konkreten Situation des Betroffenen auseinandersetzt.