Die Schweiz will die sogenannte Aufwandbesteuerung erhöhen, um die Aktzeptanz dieser steuerlichen Sonderregelung in Bevölkerung zu erhöhen. Nach der neuen Planung soll der besteuerte Aufwand für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (bisher: das Fünffache) bzw. das Dreifache des Pensionspreises (bisher: das Doppelte) betragen.