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Im Rahmen eines umfangreichen (über 49 Seiten) Urteils hat der BGH (Bundesgerichtshof) am Rande angemerkt, dass er bei jahrelang genutzten, ausgeklügelten Steuerhinterziehungsmodelle (50 Scheinfirmen), die zu Steuerhinterziehung in großem Umfang (über EUR 100.000,– pro Jahr) führen, Haftstrafen von 6 Jahren und drei Monaten für milde hälte.

Die Anmerkung des BGH dürfte als (erneuter) Hinweis an die Amts- und Landgerichte verstanden werden, bei Fällen von Steuerhinterziehung das mögliche Strafmaß deutlicher auszuschöpfen als bisher.