In den Beratungen im Bundestag über die Neufassung der strafbefreiende Selbstanzeige zeichnet sich ab, dass eine Art *Verwaltungsgebühr* eingeführt werden soll.
Bisher zahlen Steuerpflichtige im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige *nur* sogenannte Hinterziehungszinsen in Höhe von 6% p.a.