Korts

In der aktuellen Diskussion um die Neufassung/Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige fordert das Land Baden-Württemberg einen *Strafzuschlag* von 5 Prozent pro Jahr. Der *Strafzuschlag* soll unter anderem die der Finanzverwaltung zusätzlich entstehende Mehrarbeit *abgelten*. Insgesamt würden bei einer strafbefreienden Selbstanzeige somit 11% p.a. statt bisher 6% p.a. anfallen.

Ob sich dieser Vorschlag in dem noch laufenden Gesetzgebungsverfahren durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.