Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil angedeutet, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der statt eines Geschäftsführeranstellungsvertrages einen *Beratervertrag* mit der GmbH abschließt, mit seinen daraus erzielten Einkünften der Gewerbesteuer unterliegen kann; mithin also selbständig tätig ist.
Da das erstinstanzliche Finanzgericht die hierfür erforderlichen Sachverhaltsfeststellung nicht getroffen hatte, hat der BFH das Urteil aufgehoben und an das Finanzgericht zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
Urteil vom 20.10.2010, VIII R 34/08