Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.02.2011 die Bundesregierung aufgefordert, einen 5%-Zuschlag bei der strafbefreiende Selbstanzeige einzuführen. Die 5% sollen auf die insgesamt hinterzogenen Steuern erhoben werden. Dauer und Höhe der hinterzogenen Steuern spielen keine Rolle. Es handelt sich um einen zusätzlichen Betrag, da die hinterzogenen Steuerbeträge bereits nach der alten Gesetzeslage mit 6% zu verzinsen sind – diese *normale* Verzinsung bleibt bestehen.