Korts

Der Bundesrat hat der Neufassung der strafbefreienden Selbstanzeige zugestimmt. Damit steht dem Inkraftreten der Neufassung nichts mehr im Wege.
Wie bereits an dieser Stelle mehrfach berichtet, wird sich aufgrund der Neufassung das bisherige Recht der strafbefreienden Selbstanzeige erheblich ändern/verkomplizieren.