Der für Steuerhinterziehung zuständige Strafsenat des BGH hat in recht ungewöhnlicher Form ein Urteil das Landgerichts Bochum kritisiert. Der BGH sieht das Urteil als eindeutig zu *milde* an bzw. er kritisiert, dass die Richter des LG Bochum nicht im Urteil die Gründe angegeben haben, die zu dem (aus Sicht des BGH) milden Urteil geführt haben. Deutlich unzufrieden zeigt sich der BGH auch mit dem Verhalten der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren.