Steuerrecht und Steuerstrafrecht sind eine spezielle Materie – Fachkompetenz zeigt sich, neben Veröffentlichungen und Vorträgen, in Bezeichnungen. „Fachanwalt für Steuerrecht“ ist ein Zusatz der von der Rechtsanwaltskammer verliehen wird, wenn sowohl die theoretischen Prüfung als auch die Ableistung einer Vielzahl von Fällen nachgewiesen sind.
Die bestandene Prüfung eines zusätzlichen Studiums an der Fernuniversität Hagen führt zu der Bezeichnung „Steuerstrafverteidiger“. Über diese Grundausstattung an Ausbildung verfügen alle unsere Anwälte.
MBA – Master of Business Administration; M.I.Tax – Master of International Taxation, LLM – Master of Laws sind jeweils zusätzliche akademische Studienabschlüsse, die konkret immer einen steuerrechtlichen Hintergrund hatten.
Ihr Steuerproblem und Ihr steuerstrafrechtliches Problem sollten Sie daher einer Kanzlei anvertrauen, die sowohl im materiellen Steuerrecht als auch im Verfahrensrecht als auch in der Steuerstrafverteidung zuhause ist. Dieses bezieht sich gleichermaßen auf das nationale wie das internationale Steuerrecht als auch das Steuerstrafrecht.