Korts

Das Steuerstrafrecht ist das Rechtsgebiet, in dem der „Fachanwalt für Steuerrecht“ eine unabdingbare Voraussetzung für die Interessenwahrnehmung im Strafrecht ist. Die Kombination des originären Anwaltswissens im Strafrecht und im Strafprozessrecht mit dem hochspezialisierten Wissen im Steuerrecht ist nicht substituierbar durch andere Kenntnisse. Vertieft werden kann dieses Wissen durch ergänzende Ausbildungen und durch jahrelange Erfahrung. Dieses bieten wir unseren Mandanten.

  • strafbefreiende Selbstanzeige (mehr)
  • Beratung bei Steuerdelikten (mehr)
  • Beratung bei Insolvenzdelikten (mehr)
  • Beratung bei Wirtschaftsdelikten (mehr)
  • Interessenvertretung gegenüber Steuer-/Zollfahndung und Staatsanwaltschaft (mehr)
  • Soforthilfe bei Durchsuchung, Beschlagnahme und Festnahme (mehr)
  • Schwerpunktberatung „Internationales Steuerstrafrecht“ (mehr)
  • Verteidigung vor Strafrichter, Schöffengericht und Strafkammer (mehr)