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Liechtenstein und Deutschland unterzeichnen heute in Berlin das erste Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern. Nachdem bereits im Jahr 2009 ein Abkommen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen abgeschlossen wurde (in Kraft seit 28.10.2010), folgt nunmehr das Doppelbesteuerungsabkommen, welches hauptsächlich die Frage der Verteilung der „Steuerhoheit“ und damit die Vermeidung von Doppelbesteuerung zum Inhalt hat. Nach wie vor ungeklärt ist allerdings der Umgang mit bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in Liechtenstein.