Das Bundesminsterium der Finanzen (BMF) hat eine aktualisierte Anweisung über die „Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen – Beziehung eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland -“ veröffentlicht.
Nach diesem BMF-Schreiben obliegt weiterhin einer besonderen Abteilung (Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen -IZA-) innerhalb des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn die Aufgabe der zentralen Sammlung und Auswertung dieser Daten.
Die Aufgabe des IZA erschöpft sich aber nicht in der Sammlung und Auswertung der Daten, sondern die IZA soll die Finanzämter und die Steuerfahndung im Rahmen der Amtshilfe bei ihren Aufgaben unterstützen. Zu diesem Zweck hat die IZA eine Datenbank angelegt, aus welche die örtlichen Finanzämter zugreifen können.
Im Gegenzug sind die Finanzämter und sonstige staatliche Stellen angehalten, ihnen bekannt gewordene Informationen über Auslandsbeziehungen an die IZA weiterzumelden.