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Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanznot in fast alle EU-Staaten hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie einen umfassenden Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen plant. Unter anderem folgende Maßnahmen will die EU-Kommission den EU-Mitgliedsstaaten vorschlagen bzw. vorschreiben: Mindeststrafen für Steuervergehen, eine grenzübergreifende Steuer-Identifikationsnummer, eine EU-Charta für Steuerpflichtige und schärfere gemeinsame Maßnahmen gegen Steueroasen.

Grundsätzlich will die EU-Kommission auch die Verbesserung der Steuerverwaltung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten anstoßen und länderspezifisch Unterstützung anbieten. Den Umfang der Schattenwirtschaft (*Schwarzarbeit, Schwarzumsätze* etc.) in der EU schätzt die EU-Kommission auf 2 Billionen EUR pro Jahr.

 

 

 

 

Die EU-Kommission möchte die EU-Mitgliedsländer insbesondere anhalten, verstärkt auf bereits bestehende Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zurückzugreifen.

 

Weiter möchte die EU-Kommission den Umgang mit Drittländern vereinheitlichen, insbesondere mit „Steueroasen“ bzw. Ländern mit starkem Bankgeheimnis. In diesem Zusammenhang weist die EU-Kommission darauf hin, dass allein auf den Caymann-Inseln und der Schweiz „private“ Vermögenswerte im Umfang von geschätzten 1,3 Billionen US-Dollar gehalten werden.