Korts

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das im Jahr 2009 neu gefasste Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für verfassungswidrig und hat daher am 27.09.2012 das Bundesverfassungsgericht angerufen.

 

Der BFH hält zwar nicht alle Teile des neue ErbStG für verfassungswidrig, jedoch hat er erheblichen Bedenken gegen zwei Kernvorschriften des neuen Gesetzes: § 13a und § 13b ErbStG. Diese beiden Vorschriften legen fest, das bestimmte („betriebliche“) Vermögensteile unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer verschont bleiben („Verschonungsregelung“). Nach Ansicht des BFH sind die vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen jedoch nicht präzise genug gefasst worden. Mit halbwegs einfachen Gestaltungsmodellen kann daher erreicht werden, dass große Teilen des übertragenen Vermögens von der Steuer verschont werden. Nach Ansicht des BFH ist die Verschonung nicht die Ausnahme, sondern die Regel (geworden).

 

 

Selbst die FAZ bezeichnet die betreffenden Vorschriften als „Scheunentor zur Steuerflucht“.