Das Bundesministerium der Finanzen hat auf eine parlamentarische Anfrage hin mitgeteilt, dass es nunmehr möglich ist, auch an die Schweiz sogenannte „Gruppenanfragen“ zu stellen. Bei „Gruppenanfragen“ handelt es sich um Auskunftsverlangen, die nicht einen ganz bestimmten, namentlich bekannten Steuerpflichtigen betreffen. Stattdessen fragen diese Anträge nach Personengruppen, die bestimmte „Verhaltensmuster“, d.h. bestimmte steuerliche Gestaltungsformen, gewählt haben, die typischerweise für Zwecke der Steuerflucht verwendet werden.
Nachdem am 01.02.2013 das neue Amtshilfegesetz in der Schweiz in Kraft getreten ist, gibt die Schweiz nunmehr auch Auskunft auf solche Gruppenanfragen. Die Gruppenanfragen dürfen sich zwar nur auf Sachverhalte ab 2013 beziehen, jedoch dürfte es fraglich sein, ob es der deutschen Finanzverwaltung nicht auch erlaubt sein wird, aus den Antworten entsprechende Rückschlüsse für die Zeiten vor 2013 zu ziehen