Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland Erben mit Wohnsitz im Ausland denselben Steuerfreibetrag wie inländischen Erben gewähren muss, wenn zum Nachlass eine in Deutschland belegene Immobilie gehört. Das Urteil dürfte enorme finanzielle Auswirkungen haben, da Deutschland ausländischen Erben in vergleichbaren Fällen nur einen Freibetrag von EUR 2.000 zugestanden hat. Nach der Entscheidung des EuGH muss die Finanzverwaltung nunmehr aber einen Freibetrag in Höhe von EUR 500.000,– gewähren.